"Windelbonus"
Der Gemeinderat der Gemeinde Prutz hat in seiner Sitzung vom 15. Mai 2025 das "Förderprogramm familienfreundliche Gemeinde Prutz - Jährlich einmaliger Zuschuss zur Restmüllgebühr für Familien mit Kindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für dauerhaft inkontinente Personen (mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Prutz)" beschlossen.
Dieses Förderprogramm tritt mit dem 01.07.2025 in Kraft und gilt bis auf Weiteres:
Finanzielle Entlastung für Familien mit Kindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für dauerhaft inkontinente Personen durch einen jährlich einmaligen Zuschuss zur Restmüllgebühr durch die Gemeinde Prutz.
Bezugsberechtigte Personen mit Stichtag 01.10. eines Jahres erhalten auf Antrag einen Zuschuss (Pauschalbetrag) in Höhe von € 50,00. Dieser Förderbetrag wird von der Gemeinde Prutz bei der 1. Vorschreibung des darauffolgenden Jahres abgezogen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich!
Familien mit Kindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Förderungsberechtigt im Sinne dieses Programms sind Familien mit Kindern, die am Stichtag 01.10. eines Jahres das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Prutz haben. Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular muss spätestens bis zum Stichtag 01.10. eines jeden Jahres im Gemeindeamt Prutz eingereicht werden.
Dauerhaft inkontinente Personen
Dauerhaft inkontinente Personen, mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Prutz zum Stichtag 01.10. eines Jahres, erhalten die Förderung auf Antrag zeitlich unbefristet.
Antragsformulare sowie eine detaillierte Erklärung zu diesem Förderprogramm sind im Gemeindeamt erhältlich oder können unter diesem Link abgerufen und ausgedruckt werden: www.prutz.gv.at/Windelbonus