Gemeinde Prutz
1. Inhalt:
Finanzielle Entlastung für Familien mit Kindern bis zu einem Alter von drei Jahren sowie für dauerhaft inkontinente Personen durch einen jährlich einmaligen Zuschuss zur Restmüllgebühr durch die Gemeinde Prutz.
2. Förderungsart und -zweck:
Finanzieller Zuschuss für Familien mit Kindern bis zu einem Lebensalter von drei Jahren und für dauerhaft inkontinente Personen, durch eine jährlich einmalige direkte Förderung an die müllgebührenpflichtigen Personen, welche die nachstehenden Förderungsbedingungen erfüllen. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Prutz.
3. Förderungsbedingungen:
Auf Antrag erhalten bezugsberechtigte Personen (siehe Ziffer 2) mit Stichtag 01.10. eines Jahres einen Zuschuss (Pauschalbetrag) in Höhe von € 50,00.
Familien mit Kindern bis zu einem Alter von drei Jahren können die Förderung maximal drei Mal erhalten. Familien mit mehreren Kindern unter drei Jahren erhalten den Zuschuss für jedes anspruchsberechtigte Kind.Förderungsberechtigt im Sinne dieses Programms sind Familien mit Kindern, die am Stichtag des 01.10. eines Jahres das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Prutz haben.
Dauerhaft inkontinente Personen, mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Prutz zum Stichtag 01.10. eines Jahres, erhalten die Förderung auf Antrag zeitlich unbefristet. Die Gewährung des Zuschusses erfolgt nur bei Vorlage eines geeigneten Nachweises über die dauerhafte Inkontinenz.
Von der Förderung ausgeschlossen sind stationäre Einrichtungen im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung sowie deren Bewohner:innen.
Bei Wegzug, Aufgabe des Hauptwohnsitzes oder Tod von Förderberechtigten vor dem Stichtag 01.10. eines Jahres besteht kein Anspruch auf die Förderung.
4. Fälligkeit und Zahlungsmodus:
Der Förderbetrag wird von der Gemeinde Prutz bei der 1. Vorschreibung des Jahres abgezogen.
Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Eltern von Neugeborenen und Neubürger:innen erhalten von den Mitarbeiter:innen der Gemeinde Prutz ohne Rechtsanspruch nähere Informationen und ein Antragsformular.
Das Antragsformular kann auch weiter unten (unter Downloads) ausgedruckt werden.
Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular muss spätestens bis zum Stichtag 01.10. eines jeden Jahres im Gemeindeamt Prutz eingereicht werden.
5. Rückzahlung:
Förderbeträge, die aufgrund unrichtiger Angaben erbracht wurden, sind nach Aufforderung der Gemeinde Prutz an diese zurückzuerstatten.Die Rückzahlungsbeträge sind mit dem gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen (5% über dem jeweiligen Basiszinssatz).
6. Förderungszeitraum:
Dieses Förderprogramm tritt mit dem 1. Juli 2025 in Kraft und gilt bis auf Weiteres, abhängig von der Haushaltslage der Gemeinde Prutz. Es besteht kein Rechtsanspruch und die Höhe des jährlichen Förderbetrages kann je nach Haushaltslage der Gemeinde Prutz angepasst werden.
Die ersten Fördermittel werden frühestens zum Stichtag 01.10.2025 bereitgestellt.
Beschlussfassung durch den Gemeinderat am 15.05.2025.
Downloads:
Erklärung Windelbonus
Antrag für Familien mit Kindern unter drei Jahren
Antrag für dauerhaft inkontinente Personen