Veranstaltungsgenehmigung / -meldung

gemäß § 4 Abs. 1 des Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 – TVG

Hinweis: Laut Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 muss die Anmeldung mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen bei Veranstaltungen, bei denen mehr als 1.000 Personen gleichzeitig erwartet werden, spätestens sechs Wochen ansonsten vier Wochen vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung vollständig bei der Behörde eingelangt sein.

Um Ihnen die Durchführung Ihrer Veranstaltung zu erleichtern und die erforderliche Genehmigung so rasch wie möglich erteilen zu können, sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns schon bei der Antragstellung möglichst präzise Angaben zur Veranstaltung geben.


Formular Veranstaltungsmeldung ONLINE ausfüllbar:

Veranstaltungsmeldung ONLINE ausfüllbar.pdf

Formular Veranstaltungsmeldung zum Ausdrucken:

Veranstaltungsmeldung zum Ausdrucken.pdf

Zuständig

 
Kontaktdaten von Christian Strigl
Amtsleiter
Christian Strigl
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6522 Prutz
Tel: +43 5472 6210
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