Kundmachung: Auflage Entwurf des Rechnungsabschlusses 2025

Aushängezeitraum: 16.02.2026 - 12.03.2026

Gemäß § 93 Abs. l Tiroler Gemeindeordnung 2001 (TGO) wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2025 vom 25. Februar 2026 bis 12. März 2026 zur allgemeinen Einsicht im Gemeindeamt Prutz aufliegt.

Während der Auflagefrist haben die Gemeindebewohner das Recht, in die Jahresrechnung Einsicht zu nehmen, Abschriften davon zu machen und gegen die Jahresrechnung schriftlich Einwendungen zu erheben, die dem Gemeinderat bei der Beratung über die Jahresrechnung zur Prüfung vorgelegt werden müssen.

Kundmachung: Auflage Entwurf des Rechnungsabschlusses 2025 (51 KB) - .PDF

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