Die Gemeinde Prutz wurde vom Amt der Tiroler Landesregierung „Abteilung Gesundheitsrecht und Krankenanstalten“ darüber informiert, dass der öffentliche Brunnen/Sauerbrunn auf Grund seines speziellen Chemismus „zur dauerhaften Verwendung als Trinkwasser nicht geeignet“ ist.
In dem Gutachten wurde auch darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Wassers für Trinkkuren nur unter dem ausdrücklichen Hinweis erfolgen darf, dass „das Quellwasser nicht als Trinkwasser für den Dauergebrauch geeignet ist“.
Beim öffentlichen Sauerbrunnen musste daher mittels entsprechender Hinweistafel eindeutig kenntlich gemacht werden, dass das Wasser:
- nicht zur dauerhaften Verwendung als Trinkwasser geeignet ist,
- nach entsprechender Indikation als Heilwasser verwendbar sein kann,
- in jedem Fall für Kinder ungeeignet ist,
- bei übermäßigem Genuss Gesundheitsschäden verursachen kann.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme.