Heizkostenzuschuss 2025

Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2025 beantragt werden.

Im Downloadbereich sind die Richtlinien, ein Informationsblatt und das Antragsformular angehängt. Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: https://www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.

Zur Prüfung der Zuschussberechtigung ist die Vorlage der Einkommensunterlagen aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen erforderlich (siehe Informationsblatt Einkommensberechnung). 

Antragsteller:innen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 bewilligt wurde, bekommen im März 2025 ein Antragsformular vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt.

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.

Alle eingelangten Anträge werden vom Amt der Tiroler Landesregierung/Abteilung Soziales (Tiroler Hilfswerk) schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt analog zum Vorjahr im Herbst 2025, zu Beginn der Heizperiode 2025/26.

Weitere detaillierte Informationen, die Richtlinien und Anspruchsvoraussetzungen sind auf der Homepage des Landes ersichtlich: https://www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.


Downloads:

Antragsformular HKZ 2025.pdf

Richtlinie Heizkostenzuschuss 2025.pdf

Informationsblatt zur Einkommensberechnung HKZ 2025.pdf


  • Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung/Abteilung Soziales (Tiroler Hilfswerk)