Ein:e Legalisator:in beglaubigt Unterschriften, die innerhalb des Amtsgebiets (in der Regel die Wohnortgemeinde) für Grundbuchsangelegenheiten getätigt werden (z.B. auf Kaufverträgen). Dadurch ist keine Beglaubigung der Unterschrift durch eine:n Notar:in mehr nötig.
Die Unterschrift leistende Person muss dem/der Legalisator:in persönlich bekannt sein oder dessen Identität muss durch zwei Personen bestätigt werden, die dem/der Legalisator:in persönlich bekannt sind.
Der/die Legalisator:in führt keine rechtliche Überprüfung von Verträgen durch.
- Die Unterschriftsleistung hat persönlich vor dem/der Legalisator:in zu erfolgen.
- Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist eine Bundesgebühr sowie eine Legalisierungsgebühr zu entrichten.
- Es wird in jedem Fall um eine Terminvereinbarung gebeten.