Anzeige eines Sterbefalles

Logo


Beurkundung des Todesfalls
Jene Person, die die Anzeige erstattet, hat sich mit einem Ausweis (möglichst mit Lichtbildausweis) zu legitimieren. Dem Standesamt sind die vom Totenbeschauarzt/von der Totenbeschauärztin ausgestellte "Anzeige des Todes" und die darin enthaltene "Todesbescheinigung" zu übergeben.

Personaldokumente des/der Verstorbenen soweit vorhanden:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug)
  • Heiratsurkunde

bei Verwitweten zusätzlich:

  • Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde

bei Geschiedenen zusätzlich:

  • Scheidungsurteil

bei Akademiker:innen zusätzlich:

  • urkundlicher Nachweis akademischer Grade

Gebühren:

  • EUR 8,60 für die Sterbeurkunde bzw. die "Abschrift aus dem Sterbebuch"

Hinweis: Die Todesbestätigung ist gebührenfrei.

Zuständig

 
Kontaktdaten von Wendelin Eiterer
Finanzverwaltung und Standesamt
Wendelin Eiterer
Obergasse 1
6522 Prutz
Tel: +43 5472 6210 16
w.eiterer@prutz.gv.at
1. Stock

 

 
Kontaktdaten von Romana Ott
Romana Ott
Obergasse 1
6522 Prutz
Tel: +43 5472 6210 21
r.ott@prutz.gv.at
1. Stock